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Von der Idee zur Projektumsetzung

Mit Ihrer Projektidee wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Die Projektberatung übernimmt Herr Olaf Prüß vom Büro RegionNord (pruess@regionnord.com, Telefon 04821/600838).
Im Projektgespräch werden Fördermöglichkeiten in unserem Förderprogramm aber auch andere Umsetzungswege erörtert. Ein Projekt hat Aussichten auf Förderung durch die AktivRegion, wenn das Projekte die Bedingungen der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein erfüllt und die Entwicklungsstrategie der AktivRegion unterstützt.
Bei entsprechenden Erfolgsaussichten hilft Ihnen die Geschäftsstelle auch bei der Antragserstellung (Formulare siehe auch in unserem Downloadbereich).

Einige Rahmenbedingungen zur Förderung gibt die nachfolgende Grafik wieder:
  


Förderung im Rahmen der AktivRegion


Förderung über andere Programme

Förderung übers Grundbudget
(300.000 € EU-Mittel)
=Entscheidung des Vorstandes

Förderung als Leuchtturmprojekt (Bundes- und Landesmittel) = Entscheidung des landesweiten Beirats aller AktivRegionen, Arbeitsplätze, landweite Bedeutung
 




Förderweg und Förderregularien
je nach Programm

Kommunaler Träger: in der Regel 55% der Nettokosten, 45 % Eigenmittel

Kommunaler Träger: in der Regel 55% der Nettokosten, 45 % Eigenmittel
bis 600.000 € Förderung

Privater Träger: in der Regel 35 % Förderung (hiervon 55% aus Grundbudget + 45% andere öffentliche Mittel), 65% Eigenmittel

Privater Träger: in der Regel 35% Förderung 65% Eigenmittel, bis 200.000 € Förderung (Deminimis)

Keine Personalkosten, aber Dienstleistungs- und Honorarverträge,
Projekte müssen in Strategie der LAG passen, Umnutzung ldw. Gebäude (Landwirte), Tourismus, dorfsoziale Einrichtungen, Grundversorgung, Dorfentwicklung, Kompetenzentwicklung, Ländliche Kulturerbe, Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, innovative Maßnahmen



Die Arbeitsschritte bis zur Projektabrechnung gibt die nachfolgende Grafik wieder:


 


 

Projektidee

 


Einzelakteur, Arbeitskreis, Kommune, Projektgruppe

Projektberatung
durch die Geschäftsstelle


 


Projektstruktur, Antragsteller, Richtlinienvorgaben, Kofinanzierung, Auflagen, andere Fördermöglichkeiten
Entscheidung: Weiterverfolgung innerhalb der AktivRegion oder anderweite Realisierung


 
Projektantrag


Vorabstimmung mit Landesamt für Ländliche Räume, Detailunterlagen (Kostenschätzung, Finanzierungserklärungen), Satzungen, Verträge,...hier geht´s zu den Formularen


Projektbeschluss
durch Vorstand AktivRegion



„Projekt soll aus dem Grundbudget oder als Leuchtturmprojekt gefördert werden."

Bewilligung
durch Landesamt für Ländliche Räume


Förmliche Prüfung auf Förderzulässigkeit
= Bescheid mit Rechte und Pflichten
= ab hier sind Projektkosten anrechenbar

Projektdurchführung


Vergabe von Aufträgen unter Einhaltung des Ausschreibungsrechts, Vorfinanzierung


Verwendungsnachweise und Auszahlung



Projekt(jahres)berichte,  Auszahlungsanträge mit Kostennachweis, Erstattung durch das Landesamt