News - Wilstermarsch startet ganzheitliche Klimakampagne
Teil 1 – Energieberatung für Private Liegenschaften
Zahlreiche Altgebäude in den ländlichen Kommunen der Wilstermarsch sind
unzureichend gedämmt, haben veraltete Heizungsanlagen und verbrauchen
damit zu viel Energie. Dies belastet das Klima. Die steigenden Energie- und
Mobilitätskosten sorgen in der Tendenz aber auch dafür, dass das Wohnen im
ländlichen Raum im Verhältnis zum Wohnen in der Großstadt teurer und damit
vielfach unattraktiver wird. Die bestehenden schon guten Fördermöglichkeiten zur
energetischen Modernisierung der Gebäude sind noch zu wenig bekannt und für
den Hausbesitzer zu kompliziert. In der energetischen Optimierung und im
Einsatz regenerativer Energien liegt ein enormes Klimaschutzpotenzial, aber auch
ein besonderes wirtschaftliches Potenzial für den ländlichen Raum. Die
energetische Sanierung der Gebäude wird in der Regel durch Fachfirmen
(Handwerksfirmen) aus der Region durchgeführt, so dass durch eine Förderung
der energetischen Sanierung der Gebäude besonders Aufträge fürs regionale
Handwerk generiert werden.
Um eine sinnvolle Projektstruktur aufzubauen, müssen aktuelle Projekte und
Programme zum Energiesparen in Wohngebäuden berücksichtigt werden.
Interessierte Hausbesitzer sollten sich in der Regel an einen qualifizierten
Energieberater wenden, der das Gebäude analysiert und Vorschläge zur
energetischen Optimierung unterbreitet. Die Vorschläge sollen dabei folgende
Aspekte berücksichtigen: Bauphysik, Alter und Zustand der Gebäudeteile sowie
der Heizungsanlage, veränderte Wohnbedürfnisse, Investitionskosten,
Fördermöglichkeiten, Amortisationszeit, finanzielle Möglichkeiten des
Eigentümers. Es sind bereits eine ganze Reihe von Möglichkeiten gegeben. Die
Maßnahmen sind aber noch nicht hinreichend bekannt und sie werden in der
Kombination noch zu wenig genutzt. Die Hausbesitzer sind zudem nicht
hinreichend sensibilisiert.
Eine zentrale Funktion kommt bei einer Gebäudesanierung dem Energieberater
zu, der unabhängig beraten soll, den Gesamtüberblick über Fördermaßnahmen
haben sollte und bautechnisch qualifiziert sein muss. Der Projektträger wird diese
Tätigkeit ausschreiben und extern vergeben. Bewerber müssen fachlich
qualifizierte BAFA-Energieberater sein.
Mit der Klimaschutzinitiative Wilstermarsch sollen das Energiesparen und der
Einsatz regenerativer Energiequellen in privaten Wohngebäuden gefördert
werden.
Hiermit werden folgende Projektziele verfolgt:
- Reduzierung der CO²-Emissionen und damit Förderung des Klimaschutzes
- Auslösen von privaten Investitionen, von denen das regionale Handwerk profitiert.
- Erhalt der Attraktivität der ländlichen Wohnstandorte durch Modernisierung der Altgebäude
Das Projekt setzt an folgenden Stellen an (Maßnahmen):
1. Es soll eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für die Klimaschutzinitiative
Wilstermarsch sichergestellt werden.
Im Projekt wird eine Projektgruppe gebildet, in dem folgende Akteure
vertreten sind: Amt Wilstermarsch, Regionalverein Wilstermarsch, Handelund
Gewerbeverein Wilstermarsch (mit Vertretern des Handwerks),
Banken und Sparkassen, Verein Haus und Grund,
Energieversorgungsunternehmen.
Über die Projektgruppe soll das Gesamtprojekt gesteuert werden.
Weiterhin soll über die Akteure eine breite Information zum Projekt
gewährleistet werden. In dem Projekt selbst ist ein Budget für
Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Dieses ist vor allem für Informationen auf
der Website der Region (www.wilstermarsch.de) sowie für eine
Pressearbeit in den regionalen Zeitungen vorgesehen.
2. Es soll für die Projektlaufzeit eine zentrale „Energiekompetenzstelle
Wilstermarsch“ eingerichtet werden. Hier sollen
a. die Anfragen von Gebäudeeigentümern auflaufen und
Erstinformationen zum Projekt gegeben werden,
b. eine sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ angeboten werden. Diese Vor-
Ort-Beratung wird mit bis zu 350 € brutto von der BAFA gefördert.
Es wird von Kosten in Höhe von 700 € netto bzw. 833 € brutto pro
umfassender Energieberatung bis zur Beantragung der Fördermittel
und der Baubegleitung ausgegangen. Die Energiekompetenzstelle
erhält pro Vor-Ort-Beratung einen Zuschuss aus dem Förderprojekt,
das bei der AktivRegion beantragt wird. Dadurch reduziert sich der
private Eigenbeitrag. Ausgegangen wird von 50 Beratungen pro
Jahr, bis einschließlich 2011 also von 150.
Gesamtvolumen Teil 1 bis 2011: 124.950 Euro
Teil 2 – Investitionszuschüsse für private Hausbesitzer/innen
Durch das Amt Wilstermarsch wird die BAFA-Förderung aufgestockt und damit der
Einsatz erneuerbarer Energie attraktiver gemacht. Dabei geht es um die Ergänzung
von Basis- und Bonusförderung für Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen.
Grundlage hierfür bilden die aktuellen Fördermaßnahmen und Fördersätze der
BAFA. Gegen Vorlage des Zuwendungsbescheides der BAFA erhält der
Hauseigentümer nochmals einen 25%igen Zuschuss des Amtes. Angenommen
werden in der für die Jahre 2009 bis 2011 festgelegten Laufzeit 50 Fälle pro Jahr mit
875 Euro pro Fall.
Gesamtvolumen Teil 2 bis 2011: 131.250 Euro
Teil 3 – Energiegutachten für Öffentliche Liegenschaften
Die den Gemeinden, der Stadt Wilster sowie Schulverband und Amt gehörenden
Gebäude und sonstigen öffentlichen Einrichtungen wie Straßenbeleuchtungen
weisen ein hohes Maß an Energieeinsparpotential auf. Für die öffentlichen
Gebäude und die übrigen kommunalen Liegenschaften gilt es,
a. im Rahmen der Klimaschutzinitiative grundlegende Untersuchungen in
Verbindung mit einem Klimaschutzkonzept für alle Gebäude und
Liegenschaften in den amtsangehörigen Gemeinden und in der Stadt Wilster
durchzuführen und
b. Maßnahmen ergreifen, um die daraus folgende Umsetzung von Investitionen
abwickeln zu können.
Es besteht deshalb im Entscheidungsgremium Amtsausschuss die
übereinstimmende Auffassung, dass eine energetische Untersuchung für alle
älteren öffentlichen Liegenschaften von Stadt, Gemeinden, Amt und
Schulverband schnellstmöglich durchzuführen ist. Eventuelle Zuschüsse sind zu
beantragen. Den Eigenanteil für alle Liegenschaften trägt das Amt Wilstermarsch.
Mit diesen extern erstellten Gutachten werden die Grundlagen für ein
permanentes Klimaschutzmanagement der Liegenschaften geschaffen. Aus den
Ergebnissen können dann in den einzelnen Kommunen die für die weiteren
Investitionen erforderlichen Erkenntnisse gewonnen und Maßnahmen
entschieden werden.
Nach Bewilligung wird der Projektträger Amt Wilstermarsch diese Dienstleistung
öffentlich ausschreiben und im Wettbewerb vergeben. Diese Dienstleistung soll
neben den Gutachten auch die organisatorische Begleitung beim Aufbau des
nachhaltigen Klimaschutzmanagements enthalten.
Die Projektergebnisse werden objektbezogen in eine eigens für diese Zwecke zu
erwerbende Software eingepflegt. Damit werden die Datengrundlagen
geschaffen, um eine permanentes Klimaschutzmanagement für die Zukunft
nachhaltig zu sichern.
Gesamtvolumen Teil 3 bis 2010: 279.000 Euro